Hallo,
um den Thread kurz und prägnant zu halten habe ich jetzt die "Zwischendiskussion" jetzt entfernt und nur die Konklusio von Stefan Gilbert (vielen Dank dafür) eingefügt. (Ich habe den Beitrag gerade erneut aus dem anderen MM Forum herauskopiert er sollte also jetzt aktuell sein) unten eingefügt
)
Liebe Grüße
Medizinmann99
---------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------
Hallo Leute,
zur Klarstellung noch mal die Info zum Gentest für MM!
1. Wer kann das veranlassen?
Der Hausarzt oder jeder andere Arzt, der den Befund für medizinisch notwendig erklärt.
2. Wer bezahlt?
Der Hausarzt rechnet das mit der Kassenärzlichen Vereinigung (KV) ab.
Die KV rechnet es dann mit der Kasse ab.
Normalerweise hat jedes Bundesland eine KV. Wie und was die KV genau abrechnet, ist für mich sehr schwer zu ergründen, da die KV durch eine Vertreterversammlung seine Entscheidungsträger bestimmt (wie ein Verein), diese Vertreter jedoch alle samt Ärzte sind und ein Interesse an Transparenz für mich im Moment nicht gegeben scheint.
Auf gut Deutsch, únsere Kassen zahlen der KV eine Megarechnung jeden Monat, und die KV verteilt es unter Ihren Mitgliedern (Ärzten). Das ist wie wenn die IG Metall von allen Arbeitgebern einen Megabetrag jeden Monat auf das Konto bekommen würde, und es dann nach selbst festgesetzten Spielregeln verteilen würde. Nicht schlecht so eine Verteilungsgeschichte!
Sollte sich ein Arzt also mal streuben, liegt das eventuell:
a) an der einfachen Tatsache, daß er für die meisten Untersuchungen und Dienstleistungen die er erbringt, bei der KV nur eine Pauschale abgerechnet bekommt. Da ein solcher Gentest nicht in jedem Labor gemacht werden kann, muß er also zunächst ein Labor finden. Das bedeutet für seine Damen im Vorzimmer Arbeit! Jeder ander Bluttest ist für eine Arztpraxis reine Routine und dauert nur wenige Minuten. Der Gentest eben nicht. Das war es schon.
b) Ein Arzt bekommt je nach Anzahl der Patienten und Potenz seines Umkreises, für den er seine Zulassung hat, eine Budget. Wenn er das überschreitet, musse er eine Menge Papierkram ausfüllen, um die Überschreitung zu erklären (ZB vermehrt chronisch Kranke oder Schwerstkranke). Daher kann es sein, das am Jahresende sich ein Arzt komplett weigert eine Untersuchung zu machen (mir schon passiert) wenn er sein Budget voll hat oder auf einmal sehr spendabel wird, wenn sein Budget noch was übrig hat. Eben Je nach Lage seines Budgets!
Eins ist bei unserem Gesundheitssystem klar:
Wenn eine Maßnahme medizinisch notwendig ist, dann wird sie grundsätzlich erst mal bezahlt, sofern sich die Maßnahme im Maßnahmenkatalog für bezahlte Leistungen, für niedergelassene Ärzte befindet. Welche das sind, bestimmt meines Wissens eben die KV.
Gentest zur Bestimmung von MM gehört auf jeden Fall dazu, wenn es ein Arzt eben für medizinisch notwendig erklärt.
Wenn mann sich mal einige Zeit damit beschäftigt, fallen einem ganz schön perverse Sachen ein, die ein solches System verursachen kann, daß sich selbst bedingt. Tolles System oder?
Für die Schweiz weiß ich von meiner Verwandschaft, das das dortige System noch sehr gut funktioniert und eigentlich alles bezahlt wird. Mehr Info habe ich nicht!
Infos zu Österreich, kann denke ich Medizinmann beisteuern!
Hoffe ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen.
Gruß SG
-------------------------------------------------------------