Dr. med. Carola Javid- Kistel MITEINANDER MUTIG SEINForwarded from
Markus Schlöffel⚠️WAS ICH VON POLIZISTEN ERWARTE!
📌Die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) im Sinne des Grundgesetzes (GG) ist eine Ordnung, die unter
🔑 Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft
🔑 eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung
🔑 auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes
🔑 nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und
🔑 der Freiheit und Gleichheit
darstellt.
Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen:
🔑 die Achtung vor den im GG konkretisierten Menschenrechten,
🔑 vor Allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
🔑 die Volkssouveränität,
🔑 die Gewaltenteilung,
🔑 die Verantwortlichkeit der Regierung,
🔑 die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
🔑 die Unabhängigkeit der Gerichte,
🔑 das Mehrparteienprinzip und
🔑 die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
(
BVerfGE 2,1 Rn. 38)
📌Die
Corona-Schockmaßnahmen haben mittlerweile die Schwere eines ❗️
Verbrechens gegen die Menschlichkeit❗️erreicht.
Die Tatbestandsmerkmale hierzu sind:
👉 ausgedehnter oder systematischer Angriff gegen die Zivilbevölkerung mittels:
👉 vorsätzliche Tötung; [Mord];
👉 Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit [Quarantäne, Isolation der Senioren];
👉 Folter;
👉 Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe [Ärzte!, Unternehmer, Polizisten, Lehrer, Querdenker, Ungeimpfte etc.];
👉 andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden [insbesondere Kinder!].
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📌Alle Polizeivollzugsbeamten, die sich heute noch im aktiven Dienst befinden, haben die Pflicht
1) für den Erhalt der FDGO einzutreten (
§ 60 BBG,
§ 33 BeamtStG) und
2) die Täter festzunehmen, um die weitere Ausübung des o.g. Verbrechens zu stoppen und die Täter der Strafverfolgung zuzuführen (§§
127,
112 StPO).
📌Alle Polizisten, die sich an den Corona-Schockmaßnahmen aktiv beteiligen, könnten sich strafbar machen wegen:
👉 Körperverletzung im Amt (
§ 340 StGB) Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren;
👉 besonders schweren Falls der Nötigung - auch Folter genannt (
§ 240 (4) Nr. 2 StGB) Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren;
👉 Gefährlicher Körperverletzung (
§ 224 StGB) Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
📌Alle Polizisten, die zwar das Verbrechen erkennen, aber Punkt 2) nicht umsetzen, könnten sich strafbar machen wegen:
👉 Strafvereitelung im Amt (
§ 258a StGB) Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und
👉 Verbrechens gegen die Menschlichkeit (
§ 7 VStGB) durch Begehen durch Unterlassen (
§ 13 StGB) lebenslange Freiheitsstrafe.
📌Wer sich psychisch oder physisch nicht in der Lage fühlt, seiner Pflicht nachzukommen oder unter den Schockmaßnahmen leidet, sollte sich dienstunfähig melden! - bis die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt ist.
📌Halten Sie Abstand von der Corona-Schutz"Impfung". Diese "Impfung" erfüllt die Eigenschaften einer biologischen Waffe. Bewahren Sie sich Ihre Gesundheit. Das ist sogar Ihre Pflicht (
§ 61 (1) S. 1 BBG,
§ 34 (1) S. 1 BeamtStG).
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