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Coronavirus - Masken, Corona-Impfung, Corona-Impfstoff, Risiko, Nebenwirkung

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Medizinmann99:
Aus Florida kommen offizielle Zahlen über ein um 84 Prozent gestiegenen Risikos von kardiovaskulär bedingten Todesfällen bei Männern im Alter zwischen 18 und 39 Jahren binnen 28 Tagen nach der Covid-„Impfung“.

https://content.govdelivery.com/accounts/FLDOH/bulletins/33126

Medizinmann99:
https://uncutnews.ch/cdc-bestaetigt-dass-die-usa-im-jahr-2021-nach-der-einfuehrung-des-covid-impfstoffs-einen-338-fachen-anstieg-der-meldungen-ueber-aids-assoziierte-krankheiten-und-krebserkrankungen-verzeichnen/

Medizinmann99:
Holger Fischer Rechtsanwalt
💉 Impfschäden? Nein danke! 🚑

Das scheint das Motto der staatlichen Versorgungsämter zu sein, wenn Gentherapiegeschädigte glauben den Staat als Verursacher für das von ihm angerichtete Unheil in Haftung nehmen zu können:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bundeslaender-erkennen-corona-impfschaeden-meistens-nicht-an-a3988442.html?utm_source=telegram&amp;utm_medium=social

Der Staat handelt dabei (wieder einmal) frei nach dem Grundsatz "ich wasch dir den Pelz, aber mach mich nicht nass."

Wie wir bereits vor vielen Monaten schrieben, wird das wohl Contergan die Zweite werden. Mit dem (wenig) subtilen Unterschied dass die Conterganopfer eine deutlich höhere Lebenserwartung hatten - was sich natürlich auf die Entschädigungen auswirkte.

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Immer im Original fundiert informiert - https://t.me/UN_Gespritzt_Empfang

Medizinmann99:
Holger Fischer Rechtsanwalt
Verfassungsbeschwerde zur Kinderimpfung.

Hier noch ein Bericht aus der eigenen Praxis: In einer kindschaftsrechtlichen Sache, in der der Rechtsweg nun ausgeschöpft war (das OLG Frankfurt am Main hat die Rechtsbeschwerde zum BGH nicht zugelassen) konnte ich nun Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Covid-19-Schutzimpfung bei Minderjährigen einreichen. Das Amtsgericht hatte in erster Instanz die Impfentscheidung auf dessen Antrag dem Vater übertragen, das OLG hat die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung bestätigt. Ich berichtete hier bereits darüber.

Das bald 13-jährige Kind lehnt die Impfung ab, es bestehen überdies Kontraindikationen.

Der eigentliche Skandal ist und bleibt, dass AG und OLG (der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand und das beteiligte Jugendamt sehen es genauso) die Angst des Kindes vor den ihm bekannten Nebenwirkungen und seine wohlbegründete Ablehnung als Ausdruck seiner mangelnden Reife und Einsichtsfähigkeit sehen.
Der natürliche Wille eines Kindes, unabhängig von seiner Einwilligungsfähigkeit, spielt - anders als etwa bei psychisch kranken Erwachsenen - keine Rolle und wird also sowieso missachtet.
Ein Kind oder Jugendlicher muss sich in der Folge dem impfwilligen Elternteil unterwerfen, zwangsimpfen lassen, wenn es dem Druck des gerichtlich befugten Elternteils nicht dauernd standhält, sich widersetzt, selbst wenn es bzw. er zuvor dreimal, gegenüber Verfahrensbeistand, Jugendamt und Richter klar äußert, dass Bedenken gegen die Impfung bestehen und deswegen die Impfung abgelehnt wird.

Das alles soll ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens möglich sein, weil nur der Impfarzt die Impffähigkeit und die Einwilligungsfähigkeit feststelle. So wird bei Kindern der Bock (Impfarzt) gleich zweifach zum Gärtner gemacht.

Seit vielen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht genau dies aber für medizinische Zwangsmaßnahmen bei Erwachsenen untersagt und für Zwangsbehandlungem bzw. Behandlungen gegen den Willen der jeweiligen Betroffenen hohe Hürden geschaffen.

Es ist höchste Zeit, Kindern insoweit die gleichen Rechte zu geben wie Erwachsenen.

Die STIKO-Empfehlung gilt übrigens laut OLG als „vorgeschaltetes Sachverständigengutachten“. Auch diese Empfehlung gehört indes längst überarbeitet bzw. abgeschafft und schon allein wegen Wegfalls der sog. psychosozialen Faktoren (= soziale und kulturelle Teilhabe sowie Bildung von Kindern und Jugendlichen wegen Corona-Zutrittsbeschränkungen nur mit Impfung möglich) längst überarbeitet. Diese Faktoren allein hatten bei nicht bestehendem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs in dieser Altersklasse einst für eine Empfehlung der STIKO pro Impfung bei Kindern und Jugendlichen gesorgt. Diese Überarbeitung verzögert die STIKO trotz gegenteiliger Ankündigung schon im Frühling bis heute.

Das BVerfG erhält von mir als Anlage die aktuellen Todeszahlen bei Minderjährigen und die Zahl schwerer Nebenwirkungen aus dem europäischen Melderegister und die Bemerkung, dass Richter, die diese „Impfung“ nicht stoppen, in ihrem jeweiligen Land für diese Fälle mitverantwortlich sind. Weiter habe ich angekündigt, für den Fall, dass der Verfassungsbeschwerde nicht stattgegeben wird, die Sache zur Entscheidung dem zuständigen UN-Kommissar wegen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention sowie wegen Erfüllung mehrerer Tatbestände des Römischen Statuts den anhängig werdenden Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof vorzulegen.

Ich fordere das BVerfG auch auf, unabhängige Sachverständige zu hören, nicht nur solche aus regierungseigenen Instituten.

Auch einen Hinweis darauf, dass nur die vom BVerfG für verfassungsgemäß erachteten Lockdownmaßnahmen dafür sorgten, dass u. a. psychosoziale Faktoren Erwachsene und Minderjährige zur Impfung zwangen, habe ich ihnen vorgeworfen.

Es ist schwierig, binnen eines Monats so eine Verfassungsbeschwerde, verbunden mit einem Eilantrag, zu Papier zu bringen. Vieles kann man nicht auswerten, erst recht ergänzende Literatur nicht auswerten usw.

Leider muss neben dem Antrag binnen eines Monats auch eine vollständige Begründung nebst allen Anlagen (darunter die angefochtenen Entscheidungen) mitgeliefert werden. Dazu ist man, wenn man alles juristisch sauber ausformulieren wollte, kaum in der Lage. Ein besonderes Problem stellt auch dar, dass das Bundesverfassungsgericht nicht am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt, man also fristwahrend alle Anträge plus Anlagen per Briefpost oder (wie hier wegen sonst drohenden Fristablaufs) schon mal vorab per Fax versenden muss. Nun hat Karlsruhe genau ein einziges (!) Faxgerät, das auch noch (wen wundert’s) dauernd belegt ist, daneben bestehen noch ein paar zusätzliche Geräte mit Berliner Vorwahl, wo aber nur maximal 100 Seiten gefaxt werden können.
Wir haben uns im Büro entschieden, alles in drei Sendungen aufzuteilen - mal sehen, was das Gericht davon hält…

Eigentlich ist die Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts auf dem Niveau einer Bananenrepublik. Hier leben über 80 Millionen Menschen, und für die hat man vier Faxgeräte und keine elektronische Sendemöglichkeit und dann auch noch eine Seitenbegrenzung.

Aber letzteres nur am Rande. Es war meine erste Verfassungsbeschwerde, und es wundert mich, dass unsere teilweise hochgeschätzte Riege an Verfassungsrechtsprofessoren, Richtern, Politikern und Anwälten so etwas wie diese unzureichende sächliche Ausstattung seit Jahrzehnten hinzunehmen scheint. Ich wüsste gern, ob in anderen Industrienationen mit zig Millionen Einwohnern Wohl und Wehe des Verfassungsrechts ebenfalls an der Kapazität einzelner Faxgeräte hängt.

Medizinmann99:
ICAN, die Gruppe die die Behinderung der Veröffentlichung der Pfizer Daten für 75+ Jahre verhindert hat, hat einen weiteren Erfolg erzielt. Sie haben gegen das CDC geklagt, die Daten der hauseigenen App für gemeldete Nebenwirkungen herauszugeben. Das CDC hat verloren und Millionen Datensätze wurden frei gegeben. Das Team von ICAN hat auch Spezialisten an einem Dashboard arbeiten lassen. Das Ergebnis ist leicht zu bedienen und die Zahlen sind erschreckend.

https://www.icandecide.org/v-safe-data/

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